Impressum

Inhaber: Joachim Höllerich,  Förmitz 13a, 95126 Schwarzenbach/S. Tel.  0151 19 480 782

eMail:      Jochen.Hoellerich@t-online.de  oder  Fahrrad-Reparier-Mann@t-online.de

   Umsatzsteuer-ID : DE 252404800


Reparaturbedingungen

1. Allgemeines

Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen. Sie gelten entsprechend auch für Reparaturen in Garantiefällen und Fällen von Nacherfüllung.

2. Auftragserteilung

a) Einen Anspruch auf Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und unter Vorlage des Zahlungsbeleges oder der Rechnung sowie der Garantieunterlagen nachweisen.

b) Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig.

c) Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten erteilt die ich für notwendig halte. Ich bin zur Behebung von Mängeln berechtigt die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist.

d) Bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn sich bei der Ausführung der Arbeiten zeigt, dass der angestrebte Reparaturerfolg oder der Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht. Das gleiche gilt, wenn ein vom Kunden angegebener Reparaturhöchstpreis überschritten wird. Der Kunde ist in diesen Fällen zur Erstattung der uns bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet.

3. Reparaturdurchführung

a) Ich bin berechtigt die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen.

b) Reparaturtermine sind stets unverbindlich, die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem notwendigen Reparaturaufwand.

4. Reparaturkosten und Zahlung

a) Sämtliche kostenpflichtigen Reparaturen werden nach Zeitaufwand und dem verwendeten Material berechnet.

b) Kostenpflichtig reparierte Fahrräder oder Geräte werden nur gegen Barzahlung der Reparaturkosten zurückgegeben.

5. Aufbewahrung und Abholung

a) Ich bin berechtigt reparierte Fahrräder oder andere Gegenstände an den Überbringer des Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises (Personalausweis) auszuhändigen.

b) Werden Reparaturen nicht innerhalb von 3 Wochen nach Fertigstellung abgeholt, werden Lagerkosten berechnet:

pro angefangene Woche 2,50 € LAGERGEBÜHR

Ich hafte ab diesem Zeitpunkt nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung des Reparaturgegenstandes, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Übersteigen die Lagerkosten nach meiner Beurteilung den Zeitwert des Gerätes abzüglich der Reparaturkosten, erlischt meine Aufbewahrungspflicht. Das Fahrrad bzw. Gerät wird dann entsorgt (verschrottet oder zum Reparaturpreis verkauft)

6. Ansprüche auf Nacherfüllung bei kostenpflichtigen Reparaturen

a) Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, insbesondere Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen, verjähren innerhalb von einem Jahr.

b) Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Reparaturvertrag zurücktreten.

c) Ich hafte nicht für Schäden die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden.

Unsachgemäß ist jedenfalls, was den Angaben des Herstellers widerspricht.

7. Haftung

a) Ich hafte dem Kunden nur dann auf Schadensersatz, wenn mir Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trifft.

Bei schuldhafter aber weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist in diesen Fällen auf € 500 begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

b) Im Falle der Beschädigung des Reparaturgegenstandes bin ich zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.

8. Gerichtsstandsvereinbarung

Gerichtsstand ist Hof.


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